Selbstständigkeit: Freiberufler oder Gewerblicher Unternehmer

Welche Option ist die Richtige für dich?

Wenn es um deine berufliche Selbstständigkeit geht, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen, wie du tätig sein kannst oder auch musst. Es gibt klare Vorgaben, die regeln, wann du als Freiberufler arbeiten kannst und wann du ein Gewerbe anmelden musst. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema

Inhaltsverzeichnis

Die Unterschiede im Überblick

Es ist wichtig, zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu unterscheiden, da es spezielle Regelungen für freie Berufe gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Umsätzen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler keine Rolle spielt im Gegensatz zu Gewerbetreibenden. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies spätestens vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.

 

Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, zu Beginn abzuklären, ob du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft wirst. Dies kannst du am besten mit deinem zuständigen Finanzamt klären. Es geht dabei nicht um eine offizielle Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Feststellung müssen jedoch sehr hohe Kriterien erfüllt sein.

Expertentipp

Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich oder gewerblich eingestuft werden. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Eine solche Begutachtung wird beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) durchgeführt.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein entscheidendes Merkmal zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe.

Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend tätig bist, musst du kein Gewerbe anmelden, selbst wenn andere freiberuflich tätige Arbeitskräfte beteiligt sind. Die leitende Tätigkeit muss sich nicht nur auf einen Teilbereich deiner Arbeit beziehen, sondern die gesamte Tätigkeit umfassen. Du bist leitend tätig, wenn du nicht nur die Ausführung der Arbeit, sondern auch die grundlegenden Organisationsaspekte bestimmst. Zudem bist du für grundlegende Entscheidungen verantwortlich, die nach festgelegten Richtlinien getroffen werden. Du trägst die volle Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit zu wählen. In diesem Fall ist es ratsam, einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, zu konsultieren.

Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und sollte nicht verwechselt werden.

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